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SFDR Disclosures

Einleitung

Als Portfoliomanager von Fonds mit Sitz in der EU ist die DCP Client Partner AG (DCP) verpflichtet, die geltenden EU-Gesetze und -Vorschriften zur Nachhaltigkeit im Finanzsektor umzusetzen, darunter die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Diese EU-Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) ist eine Verordnung zur Erhöhung der Transparenz und Förderung von nachhaltigen Investitionen. Die SFDR verlangt, Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen über Produkte und Dienstleistungen sowie über ihre Richtlinien und Prozesse zum Umgang mit diesen Risiken offenzulegen. Die SFDR schafft auch einen Rahmen für die Klassifizierung nachhaltiger Anlagen und verlangt, dass Produkte, die als nachhaltig vermarktet werden, bestimmte Kriterien erfüllen.

 

1.      Unser Engagement auf Unternehmensebene

Wie sieht das Nachhaltigkeitskonzept der DCP Client Partner AG aus?

DCP verfolgt einen integrativen ESG-Ansatz unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken, welcher auf dem Grundsatz des verantwortlichen Investierens und den Prinzipien des UN Global Compact Programs beruht. Das Global Compact Program der Vereinten Nationen ist die weltweit grösste Unternehmensinitiative für Nachhaltigkeit. DCP ist eines der ganz wenigen Schweizer Finanzunternehmen, das diesem Programm als aktives Mitglied bereits beigetreten ist.

DCP strebt mit seinem Ansatz auf Unternehmensebene an, Verbesserungen im Bereich ökologischer Themen wie Klimawandel und Wassernutzung, soziale Themen wie Diversität und Arbeitsschutz als auch Governance-Themen wie Aktionärsrechte und Korruption zu erreichen.

Um sich ständig selbst anzuspornen, veröffentlicht DCP jährlich einen Fortschrittsbericht über die Website des UN Global Compact Programms: https://unglobalcompact.org

 

2.      Wie DCP seiner Verantwortung nachteiliger Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Produktebene nachkommt

 

2.1. Allgemeine Berücksichtigung

Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versucht DCP Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschliessen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien, oder mit Berücksichtigung von Best-In-Class ESG-Ratings sieht sich DCP in der Lage, Investitionsentscheidungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greift DCP in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken besteht unter anderem darin, dass für die Investitionsentscheidungen auf Daten anerkannter Rating-Agenturen zurückgegriffen wird, oder tatsächliche Ausschlusskriterien angewandt werden. Die Mitwirkungspolitik von DCP ist dadurch geprägt, dass keine Aktionärsrechte ausgeübt werden, keine Mitwirkungsrechte wahrgenommen werden und keine entsprechenden Veröffentlichungen zur Umsetzung der Mitwirkungspflichten erfolgen.

Artikel 6 der SFDR verlangt die Offenlegung von Informationen über die Nachhaltigkeitsrisiken und -auswirkungen der Produkte und Dienstleistungen sowie über die Richtlinien und Prozesse zum Umgang mit diesen Risiken. Dazu gehören Informationen darüber, wie die Produkte zu ökologischen oder sozialen Zielen beitragen und welche negativen Auswirkungen sie haben können.

Artikel 8 soll sicherstellen, dass die den Anlegern angebotenen Finanzprodukte und -dienstleistungen mit den Nachhaltigkeitszielen des SFDR übereinstimmen und auf eine für die Anleger transparente und genaue Weise vermarktet werden. Die ESMA verabschiedet entsprechende Leitlinien und Empfehlungen zur Anwendung und Einhaltung von SFDR.

 

2.2. Berücksichtigung im Rahmen der Anlageentscheidungen des DCP-Fonds mit seinen darunterliegenden Teilfonds DCP – Hybrid Income und DCP – Equity Income

 

2.2.1.   DCP – Hybrid Income

Der Teilfonds DCP – Hybrid Income ist als nachhaltiger Anleihefonds ausgerichtet, der primär in nachrangige Anleihen investiert. Dies bedeutet, dass der Teilfonds unter anderem in weltweit begebene Anleihen von nicht staatlichen Emittenten investiert, wobei der Fokus auf europäischen Emittenten liegt und eine breite Branchenstreuung angestrebt wird. Der Teilfonds fokussiert sich dabei auf nachrangige Anleihen bilanzstarker Emittenten, deren Nachhaltigkeit bei der Investitionsentscheidung mitberücksichtigt wird. Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken folgt das Fondsmanagement einem normbasierten vorgelagerten ESG Ausschluss Prozess. Es werden Emittenten ausgeschlossen, welche gegen die UN Global Compact Kriterien verstossen. Daneben berücksichtigt das Fondsmanagement das ESG-Rating von Ratingagenturen und wendet weitere harte Ausschlusskriterien, die in der Anlagepolitik verankert sind, an. Das Anlageziel des Teilfonds besteht darin, langfristig eine höhere Rendite zu erwirtschaften als sie von einem reinen erstrangigen Rentenportfolio zu erwarten ist. Der Teilfonds eignet sich insbesondere für Anleger, die einen Fokus auf nachhaltige Anlagen legen, eine renditestarke Ergänzung zu ihrem Rentenportfolio suchen und bereit sind, die entsprechenden Risiken zu tragen.

 

Näheres zur Strategie und dem Allokationsprozess des DCP – Hybrid Income finden Sie hier:

https://www.dcp-am.ch/fonds/1-dcp-hybrid-income-fund

https://www.axxion.lu/

 

Der Teilfonds beachtet folgende Principal Adverse Impacts (PAIs):

 

·         CO2-Fussabdruck

·         Treibhausgas-Intensität von Beteiligungsunternehmen

·         Aktivitäten, die sich negativ auf Gebiete mit empfindlicher biologischer Vielfalt auswirken

·         Verstösse gegen die Grundsätze des UN Global Compact und die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen

·         Exposure zu umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische Waffen und biologische Waffen)

 

Der Teilfonds wendet folgende Ausschlusskriterien an:

 

·         Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Herstellung von Tabakwaren erwirtschaften.

·         Unternehmen, die mehr als 30% ihres Umsatzes mit der Gewinnung und Vertrieb von thermischer Kohle generieren.

·         Unternehmen, die mehr als 10% ihres Umsatzes mit der Herstellung oder der Vertrieb von Rüstungsgütern erwirtschaften.

·         Die Herstellung oder der Vertrieb von völkerrechtlich geächteten Waffen werden komplett ausgeschlossen.

·         Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit der Herstellung oder dem Vertrieb pornographischen Materials erwirtschaften.

·         Unternehmen, die mehr als 5% ihres Umsatzes mit dem Betrieb von Glücksspieleinrichtungen erwirtschaften.

·         Es werden direkte sowie indirekte Investitionen von Unternehmen ausgeschlossen, welche schwerwiegend gegen die UN Global Compact Kriterien verstossen.

 

Die Fondsgesellschaft ordnet den Fonds DCP – Hybrid Income als einen Fonds im Sinne von Art. 8 der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 ein. Der Teilfonds wirbt also mit ökologischen oder sozialen Merkmalen, hat aber kein nachhaltiges Investment zum Ziel.

 

2.2.2.   DCP – Equity Income

Der DCP – Equity Income ist als Aktienfonds ausgerichtet. Zur Erreichung des Anlageziels strebt der Teilfonds Investitionen in Einzelaktien, Aktien-Indizes (via ETFs und/oder Indexoptionen) aus den USA, Europa (inkl. Schweiz), Geldmarktinstrumente sowie Derivate an. Erträge können insbesondere aus Dividenden und Optionsprämien erzielt werden. Optionsprämien, die durch Stillhaltergeschäfte vereinnahmt werden, bilden eine wichtige Säule im Ertragskonzept des Teilfonds. In Verbindung mit den Dividendenzahlungen werden regelmässige, kursunabhängige Einkommensquellen für die Investoren des Teilfonds angestrebt. Als aktiver Aktienfonds sollen diese durch Kursgewinne ergänzt werden. Neben Direktinvestments und Optionsgeschäfte auf Einzelaktien können auch Optionen auf gängige Indizes wie bspw. dem S&P500, dem EuroStoxx50 oder dem SMI für regelmässige Prämieneinnahmen sorgen. Indexoptionen (Call- und Put-Optionen) können dabei durchaus auch gekauft werden, wenn es nach Einschätzung des Portfolioverwalters dem Ziel des Teilfonds zuträglich ist.

Der Teilfonds berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentscheidungen gemäss Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Angabe gemäss Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rah-mens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen („Taxonomie-Verordnung“): Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Da dieser Teilfonds gemäss der Verordnung (EU) 2019/2088 keine nachhaltigen Investitionen tätigt und keine ökologischen oder sozialen Merkmale bewirbt, werden auch keine nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 a) der Verordnung (EU) 2019/2088 berücksichtigt.

Näheres zur Strategie und dem Allokationsprozess des DCP – Equity Income finden Sie hier:

https://www.axxion.lu/

 

3.      Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Strategien von DCP zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fliessen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein. Die Vergütungspolitik von DCP wird derzeit von der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken wie folgt beeinflusst.

DCP fördert Mitarbeiter, ein eigenes nachhaltiges Verhalten zu zeigen. Beispielhaft sind folgende Massnahmen zu nennen:

 

·         Das Vergütungssystem ist so ausgestaltet, dass für die Mitarbeiter keine Anreize gesetzt werden:

-         unverhältnismässig hohe Risiken einzugehen oder

-         Nachhaltigkeitsrisiken zu ignorieren.

·         Die verwendeten Vergütungsinstrumente berücksichtigen zudem die nachhaltige Wertentwicklung des Unternehmens.

·         Flexible Arbeitszeitmodelle, Telearbeit und Home-Office – Lösungen.

 

4.      Mitgliedschaften

DCP ist Mitglied folgender Organisation:


 

DCP Client Partner AG, Zürich im September 2024